1. Geschäftsbedingungen. Die folgenden Geschäftsbedingungen ersetzen jegliche Geschäftsbedingungen der Bestellung des Käufers bzw. alle anderen Käuferdokumente, die diesen Geschäftsbedingungen widersprechen oder diese ergänzen. Keine Abmachung, Vereinbarung, Bedingung bzw. kein Handelsbrauch, die/der von diesen Geschäftsbedingungen abweicht, ist für den Verkäufer verbindlich. Die Annahme einer Lieferung hierunter gilt als Annahme der Geschäftsbedingungen des Verkäufers.
  2. Garantien; Haftungsausschluss. Der Verkäufer gewährleistet gemäß Absatz 4 für einen Zeitraum von 45 Tagen nach Lieferdatum, dass die Waren frei von Material- und Herstellungsfehlern sind. DIESE GARANTIE GILT ANSTELLE ALLER ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN, DIE HIERMIT ABGELEHNT UND AUSGESCHLOSSEN WERDEN, INSBESONDERE JEGLICHER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Garantieansprüche müssen schriftlich gestellt werden, müssen die Beschaffenheit und Details des Anspruchs angeben, das Datum, an dem die Ursache für den Anspruch erstmals beobachtet wurde und ggf. die Seriennummer der betroffenen Waren, und sie müssen spätestens 15 Tage nach Ablauf der oben dargelegten Garantiefrist beim Verkäufer eingehen. Die einzige Verpflichtung des Verkäufers bei Verletzung der Garantie ist die kostenlose Bereitstellung von Ersatzwaren für den Käufer. Der Käufer muss alle derart ersetzten Waren für die Überprüfung durch den Verkäufer sechs Monate lang nach ihrem Ersatz aufbewahren. Alle derart ersetzten Waren gehen zum Zeitpunkt des Ersetzens in das Eigentum des Verkäufers über.
  3. Preisstellung; Zahlungsbedingungen. Alle Preise sind Frei Frachtführer ab Produktions- oder Lagerungsstätte des Verkäufers, inklusive Verpackung gemäß den üblichen Export-Handelspraktiken des Verkäufers. Spezialverpackung oder -handhabung gehen allein auf Kosten des Käufers. Sämtliche Zahlungen stellen Nettobeträge dar, zu deren Erhalt der Verkäufer berechtigt ist, und sie dürfen aus keinerlei Gründen irgendwelchen Abzügen unterliegen. Falls für Zahlungen Steuern, Abgaben, Einbehaltungen, Veranlagungen oder Gebühren anfallen, werden genannte Zahlungen entsprechend erhöht, so dass der Verkäufer den fälligen Nettobetrag erhalten kann. Die Zahlungsfrist wird gemäß Preisangebot des Verkäufers, Bestätigung oder einer anderen schriftlichen Benachrichtigung seitens des Verkäufers festgelegt; ansonsten gilt 30 Tage netto ab Rechnungsdatum. Der Käufer hat dem Verkäufer die Eintreibungskosten für überfällige Rechnungen zu erstatten, insbesondere die jeweils angemessenen Anwaltsgebühren und -kosten.
  4. Lieferung; Eigentumsrecht; Verlustrisiko; Versicherung. Lieferung erfolgt ab Produktions- oder Lagerstätte des Verkäufers, wenn der Verkäufer den Käufer benachrichtigt, dass die bestellten Waren zur Abholung bereit sind, woraufhin das Eigentumsrecht auf die Waren und das Verlust- oder Schadensrisiko auf den Käufer übergeht. Falls der Käufer die Waren nicht innerhalb von fünfzehn (15) Arbeitstagen nach Benachrichtigung abholt, kann der Verkäufer dem Käufer tatsächlich entstandene Lagerkosten verrechnen.
  5. Der Käufer hat jede Lieferung in Höhe des vollen Rechnungsbetrags bei einer angesehenen Versicherungsgesellschaft zu versichern. Diese Versicherung muss volle Deckung vom Zeitpunkt der Warenlieferung bis zur vollständigen Zahlung seitens des Käufers bieten. Der Verkäufer behält sich in Bezug auf gelieferte Waren, und soweit gesetzlich zulässig, insbesondere die folgenden Rechte vor: Recht auf Rücktritt, Rücknahme, Weiterverkauf, Transportsperre, bis der gesamte vom Käufer für die gelieferten Waren fällige Betrag bezahlt worden ist.
  6. Ansprüche; Ausnahmen. Der Käufer hat jede Lieferung bei ihrem Eingang unverzüglich zu überprüfen. Im Falle einer Fehlmenge, eines Schadens oder einer Diskrepanz in Bezug auf die Lieferung hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu informieren und diesbezügliche schriftliche Belege oder andere Dokumentation bereitzustellen, soweit der Verkäufer es für angebracht hält. Der Verkäufer ist für derartige Fehlmengen, Schäden oder Diskrepanzen nur dann haftbar, wenn er vom Käufer eine schriftliche Mitteilung und diesbezügliche einschlägige Nachweise innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Wareneingang an der Lieferadresse des Käufers erhalten hat. Wenn die vom Käufer bereitgestellten einschlägigen Nachweise zur angemessenen Befriedigung des Verkäufers darlegen, dass der Verkäufer für eine derartige Fehlmenge, einen Schaden oder eine Diskrepanz verantwortlich ist, muss der Verkäufer umgehend weitere Waren bereitstellen, diese ersetzen oder dem Käufer eine Gutschrift geben, mit der Maßgabe, dass der Verkäufer in keinem Fall Haftung für zusätzliche Kosten, Ausgaben oder Schäden trägt, die dem Käufer direkt oder indirekt aus einer derartigen Fehlmenge, einem Schaden oder einer Diskrepanz der Lieferung entstanden sind. Der Verkäufer ist nicht zum Ersatz verpflichtet, wenn: (a) der Ersatz der Waren durch normale Benutzung bzw. ganz oder teilweise durch höhere Gewalt oder durch die Schuld oder Fahrlässigkeit des Käufers oder seiner Auftragnehmer oder Kunden notwendig wurde; oder (b) die Waren entsprechend den zu dem Zeitpunkt gültigen Bedienungsanleitungen nicht richtig gelagert, benutzt oder gepflegt oder in irgendeiner Form ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers modifiziert wurden.
  7. Haftungsbeschränkung. Der Käufer ist in keinem Fall berechtigt, Neben- oder Folgeschäden in Verbindung mit den hierunter verkauften Waren zu beanspruchen, insbesondere bei Haftungsschäden aufgrund von Garantie-, Vertragsverletzung, unerlaubten Handlungen, Gefährdungshaftung oder irgendwelchen anderen Haftungstheorien nach kodifiziertem Recht bzw. Common Law. Der Käufer verzichtet ausdrücklich auf Schadensersatz vom Verkäufer in Bezug auf Lieferungsverzögerungen der hierunter verkauften Waren.
  8. Import und Export. Im Fall von internationalem Warenverkauf verpflichtet sich der Käufer, alle Gesetze und Vorschriften einzuhalten und sämtliche Lizenzen und Genehmigungen einzuholen, die für den Import der Waren an die Lieferadresse erforderlich sind, und er hat dem Verkäufer termingerecht alle notwendigen Informationen und Dokumente bereitzustellen, die der Verkäufer für den Export der Waren an die Lieferadresse des Käufers benötigt.
  9. Höhere Gewalt. Ereignisse höherer Gewalt sowie sämtliche ähnlichen oder anderen Ursachen außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer Partei entschuldigen ihre Leistung soweit und solange die Leistung dadurch verhindert wird.
  10. Die englische und deutsche Sprache werden die Gesetzesauslegung dieser Geschäftsbedingungen regeln, auch wenn sie in irgendeine andere Sprache übersetzt werden.
  11. Diese Standardbedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen uns und unserem Kunden unterliegen deutschen und amerikanischen Gesetzen unter Ausschluss des einheitlichen internationalen Rechts, insbesondere des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Jegliche Streitfälle (einschließlich internationale Streitigkeiten), die direkt oder indirekt aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag entstehen, sind ausschließlich vor deutschen oder amerikanischen Gerichten zu entscheiden.
  12. Salvatorische Klausel. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Standardbedingungen ungültig werden oder schriftlich durch vertragliche Vereinbarung abgeändert werden, beeinträchtigt dies nicht die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen.